AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausgabe 07.2026
dartera hält diese Bedingungen bewusst klar und fair, damit die Zusammenarbeit für beide Seiten transparent bleibt und man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. Diese AGB regeln alle Leistungen von dartera, einschliesslich des dartera Care Plans (Hosting und Support) und der Outbound-Lead-Generation-Dienstleistung unter der Marke «Akquire». Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Kunde ihnen zustimmt. Als Zustimmung gilt insbesondere die Bezahlung einer Rechnung, die auf diese AGB verweist (Art. 1 Abs. 3).
dartera weist ausdrücklich auf folgende wirtschaftlich bedeutsame oder vom Gesetz abweichende Bestimmungen hin:
Die jeweils gültige Fassung mit Ausgabedatum ist unter www.dartera.ch/agb abrufbar und wird auf Verlangen in Textform zugestellt.
Diese AGB bestehen aus vier Teilen. Teil A enthält die allgemeinen Bestimmungen für sämtliche Leistungen, Teil B die besonderen Bestimmungen für den dartera Care Plan (Website-Hosting und -Support), Teil C die besonderen Bestimmungen für Akquire (Outbound Lead Generation), Teil D die gemeinsamen Schlussbestimmungen. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B oder Teil C gehen für die betreffenden Leistungen die besonderen Bestimmungen vor. Eine ausdrückliche, abweichende Einzelvereinbarung (z.B. ein unterzeichneter Werkvertrag oder Akquire-Vertrag) geht diesen AGB vor.
1. Diese AGB regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dartera. Die jeweils gültige Fassung mit Ausgabedatum ist unter www.dartera.ch/agb jederzeit abrufbar und wird auf Verlangen in Textform zugestellt.
2. dartera verweist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung sowie auf jeder Rechnung ausdrücklich und mit Link auf diese AGB. Der Kunde hat dadurch vor dem Zustandekommen des Vertrages die Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
3. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, sobald der Kunde ihnen zustimmt. Als Zustimmung gilt insbesondere:
Ist wegen der besonderen Natur des Geschäfts oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten, gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Kunde das Angebot nicht innert angemessener Frist ablehnt (Art. 1 und 6 OR).
4. Massgebend ist diejenige Fassung dieser AGB, auf die im Angebot bzw. auf der Rechnung mit Ausgabedatum verwiesen wird. Änderungen für laufende Dauerverträge richten sich nach Art. 41.
5. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch dartera Vertragsbestandteil, auch wenn dartera ihnen nicht im Einzelfall widerspricht.
6. dartera weist den Kunden im Hinweis am Anfang dieser AGB sowie in Art. 20 ausdrücklich auf die wirtschaftlich bedeutsamen oder vom dispositiven Recht abweichenden Bestimmungen hin. Mit seiner Zustimmung nach Abs. 3 anerkennt der Kunde, auf diese Bestimmungen hingewiesen worden zu sein.
Wurde nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen, so sind Lieferfristen und Termine für dartera nicht verbindlich.
1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlungsrückbehalt im Falle von Mängeln eines Werkes. Bei durch dartera zu vertretenden Mängeln, welche die Funktionalität massgebend beeinträchtigen, hat dartera das vorrangige Recht auf Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Kunde nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung die Minderung verlangen.
2. Revisionen und Anpassungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der freigegebenen Designrichtung. Darüber hinausgehende Wünsche gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand verrechnet.
3. Der Kunde prüft das Werk nach Ablieferung oder Anzeige und rügt erkennbare Mängel innert 14 Kalendertagen in Textform; verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge oder die fristgerechte Abnahme, gilt das Werk als genehmigt. dartera bessert rechtzeitig gerügte, von ihr zu vertretende Mängel nach, die bereits im Zeitpunkt der Abnahme bestanden. Eine über diese Nachbesserung hinausgehende Gewährleistung sowie Ansprüche nach Ablauf der Rügefristen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dartera gibt keine Zusicherung einer bestimmten Gewährleistungsdauer ab.
1. Sämtliche Haftung von dartera wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die zwingenden Schranken von Art. 100 OR (keine Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit) bleiben vorbehalten.
2. Soweit die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, ist sie auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und je Schadensfall sowie insgesamt pro Kalenderjahr auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten für die betroffene Leistung bezahlten Vergütung beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
3. Nicht von dartera zu vertreten sind insbesondere Mängel infolge höherer Gewalt, unsachgemässer Nutzung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Eingriffen des Kunden oder Störungen Dritter (z.B. Hackerangriffe), sowie wenn der Kunde trotz Abmahnung auf einer gewünschten Änderung beharrt.
Höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle), Lieferausfälle, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder schwerwiegende Ereignisse befreien dartera für die Dauer ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht; Fristen und Termine werden entsprechend erstreckt. dartera trifft diesbezüglich keine Haftung.
dartera garantiert keinen bestimmten Erfolg, setzt sich aber mit vollem Einsatz, Sorgfalt und nach bestem Wissen für gute Ergebnisse des Kunden ein. Ob die vom Kunden geplanten Erfolge eintreten, hängt von zahlreichen Faktoren ausserhalb des Einflusses von dartera ab.
Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen sind nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt. Der Kunde ersetzt dartera die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angelaufenen Auslagen und Spesen.
1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Fakturadatum fällig, soweit nichts anderes vermerkt ist. Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von dartera ausgeschlossen.
2. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). dartera stellt für jede Mahnung zusätzlich CHF 20.00 in Rechnung; bei Betreibung werden sämtliche Betreibungskosten zuzüglich mindestens CHF 100.00 je Betreibung verrechnet.
3. Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen aus, ist dartera berechtigt, ihre Leistungen einschliesslich Hosting und Support ganz oder teilweise einzustellen oder die Website vorübergehend offline zu nehmen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Für die Wiederinbetriebnahme kann dartera eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.00 zzgl. MwSt. erheben. dartera haftet nicht für Folgen einer berechtigten Leistungssperre.
1. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten) verfügt und dass deren Nutzung, Veröffentlichung und Bearbeitung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.
2. Der Kunde ist für den Inhalt, den Betrieb und die rechtskonforme Ausgestaltung seiner Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und allfällige Bewilligungen.
3. Der Kunde stellt dartera von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bussen, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) frei, die aus den vom Kunden gelieferten Inhalten oder aus dem Betrieb seiner Website entstehen. dartera informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Erbringung der Leistung zu einer Bearbeitung von Personendaten über ihn, seine Mitarbeitenden, Kunden, Hilfspersonen und Lieferanten führen kann («Kundendaten»), und dass solche Daten zur Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung verwendet und zu diesem Zweck auch Dritten bekannt gegeben werden können. dartera darf Kundendaten insbesondere per E-Mail empfangen und weitergeben, zu buchhalterischen und Inkassozwecken bearbeiten und auf Public Clouds speichern, wobei sie einen angemessenen Datenschutz sicherstellt. Soweit dartera Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend Art. 28 (Auftragsbearbeitung).
dartera darf die im Zusammenhang mit dem Vertrag geschaffenen Ergebnisse zu Referenz- und Werbezwecken verwenden und den Kunden namentlich aufführen. Der Kunde kann jederzeit verlangen, nicht mehr namentlich aufgeführt zu werden.
Sämtliche von dartera geschaffenen Ergebnisse inklusive der damit verbundenen Rechte stehen im Eigentum von dartera. dartera überträgt Eigentum und Rechte an den Ergebnissen sowie an der Domain auf den Kunden, sobald dieser die vereinbarte Vergütung vollständig getilgt hat, und trifft alle Vorkehrungen für den unbelasteten Übergang. Am Code-Repository von dartera sowie an Open-Source-Bestandteilen gehen keine Eigentumsrechte auf den Kunden über. Vorbehalten bleibt Art. 27.
1. Registriert dartera im Auftrag des Kunden eine Domain, erfolgt die Registrierung auf den Kunden als Halter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Solange offene Vergütungen bestehen, kann dartera die Domain treuhänderisch halten.
2. Die Verlängerung (Renewal) obliegt der im Angebot bzw. Leistungskatalog bezeichneten Partei; ohne Bezeichnung obliegt sie dem Kunden. dartera trifft keine Verlängerungspflicht, solange keine entsprechende Leistung vereinbart und bezahlt ist.
3. Bei vollständiger Bezahlung überträgt dartera dem Kunden alle Rechte an der Domain und wirkt bei einem Transfer mit. Bei Vertragsende überträgt dartera die Domain auf den Kunden oder einen von ihm bezeichneten Provider, sofern sämtliche Vergütungen beglichen sind.
4. dartera haftet nicht für den Verlust einer Domain infolge unterbliebener Verlängerung oder Zahlung durch den Kunden.
Der Kunde führt ein klares Projektmanagement und benennt dartera eine Ansprechperson. Er stellt dartera die erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten und Zugänge sobald als möglich, spätestens innert drei (3) Kalendertagen nach Aufforderung, zur Verfügung. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die betreffenden Anfragen als genehmigt. Projektverzögerungen und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflicht gehen zu Lasten des Kunden.
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich. Ausgenommen sind bereits öffentlich zugängliche Informationen, gesetzliche Offenlegungspflichten und die Offenlegung an von dartera beigezogene Dritte. Die Geheimhaltungspflicht gilt ab Vertragsschluss und besteht nach Beendigung des Vertrags fort: für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt, für übrige vertrauliche Informationen während drei (3) Jahren.
Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
Teil A regelt namentlich einmalige Werk- und Projektleistungen. Für wiederkehrende Dauerleistungen (Website-Hosting und -Support) gilt ergänzend und vorrangig Teil B (dartera Care Plan), für die Outbound-Lead-Generation Teil C (Akquire).
Mit dem Care Plan kümmert sich dartera darum, dass die Website des Kunden sicher, aktuell und zuverlässig erreichbar bleibt, damit sich der Kunde um die Technik nicht kümmern muss. dartera bietet hierzu Dienstleistungen zur Pflege, Wartung, zum Hosting und zum Support von Websites an (der «Care Plan»). Teil B gilt für alle Care-Plan-Verträge und geht bei Care-Plan-Leistungen den Bestimmungen von Teil A vor. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Plan (z.B. Basic, Standard, Advanced) und dem zugehörigen Leistungskatalog.
1. Der Care-Plan-Vertrag kommt durch ein Angebot von dartera und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Als Annahme gilt insbesondere die ausdrückliche Zustimmung (auch per E-Mail oder Klick) sowie die Bezahlung der ersten Rechnung, die auf diese AGB verweist (Art. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 1 und 6 OR).
2. Die Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokuments ist für den Care Plan nicht erforderlich. dartera verweist im Angebot und auf jeder Rechnung mit Link auf diese AGB, sodass der Kunde sie vor seiner Annahme einsehen kann.
3. Vorbehalten bleibt eine ausdrückliche abweichende Einzelvereinbarung.
dartera weist den Kunden ausdrücklich auf die im Hinweis am Anfang dieser AGB genannten Bestimmungen hin, namentlich die Preisanpassung nach Ablauf einer Einführungs- oder Rabattperiode (Art. 25), die Haftungsbeschränkung (Art. 4 und 29), die Leistungssperre bei Zahlungsverzug (Art. 8), die Freistellungspflicht (Art. 9), den Beizug Dritter und den Wechsel des Hostingdienstleisters (Art. 22), den Verbleib der Rechte am Repository und an Open-Source-Bestandteilen (Art. 12 und 27), die feste Vertragsperiode von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung und einmonatiger Kündigungsfrist, den Ausschluss einer Rückerstattung sowie die Löschung der Backups einen Monat nach Vertragsende (Art. 30). Der Kunde bestätigt mit seiner Annahme nach Art. 19, auf diese Bestimmungen hingewiesen worden zu sein.
1. dartera stellt das Hosting der Website sicher; dieses kann über externe Hostingdienstleister erfolgen. Der Umfang ergibt sich aus dem Leistungskatalog des gewählten Plans.
2. dartera erbringt die Wartungs- und Supportleistungen gemäss dem gewählten Plan und dem zugehörigen Leistungskatalog.
3. dartera informiert über die im Hosting inbegriffene Rechenleistung (Traffic). Eine höhere Rechenleistung kann gegen einen von dartera zu bestimmenden Aufpreis vereinbart werden.
4. Sämtliche Termine, zu deren Einhaltung sich dartera verpflichtet, sind keine Verfalltage.
dartera ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen sowie jederzeit und ohne vorgängige Benachrichtigung den Hostingdienstleister zu wechseln, solange Betrieb und Sicherheit der Website sichergestellt bleiben. Der Beizug von Auftragsbearbeitern richtet sich nach Art. 28.
1. Vergütung: Der Kunde schuldet die Vergütung gemäss Art. 25.
2. Mitwirkung: Der Kunde stellt dartera die erforderlichen Daten und Zugänge innert drei (3) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung. Bei Verletzung ist dartera vorübergehend von ihrer Leistungspflicht entbunden.
3. Sorgfalt: Der Kunde behandelt seine Website und die Erzeugnisse von dartera sorgfältig und unterlässt Handlungen, welche den einwandfreien Betrieb gefährden.
4. Prüf- und Meldepflicht: Der Kunde überprüft die Funktionalitäten laufend und meldet Ausfälle umgehend.
1. Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr MEZ, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz von dartera.
2. Bei erheblichen Beeinträchtigungen beginnt dartera innert 48 Stunden mit der Behebung, in den übrigen Fällen innert 96 Stunden, jeweils frühestens am nächsten Arbeitstag.
3. dartera strebt eine hohe Verfügbarkeit der gehosteten Website an. Im Leistungskatalog genannte Verfügbarkeits- oder Monitoring-Werte (z.B. eine angestrebte Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel) verstehen sich als Zielwerte im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung fallen Ausfälle infolge geplanter Wartung, höherer Gewalt, Störungen bei Dritten (insbesondere Hostingdienstleister und Netzbetreiber), Angriffen sowie vom Kunden zu vertretenden Ursachen. Bei Unterschreiten des Zielwerts unternimmt dartera angemessene Anstrengungen zur Wiederherstellung; ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz oder Gutschriften, besteht nur, soweit ausdrücklich vereinbart. Es gilt Art. 29.
1. Der Kunde schuldet die im Angebot bzw. auf der Rechnung ausgewiesene Vergütung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Mehrkosten infolge höherer Rechenleistung bleiben vorbehalten.
2. Die Vergütung ist im Voraus geschuldet und wird gemäss Angebot bzw. Rechnung jährlich oder quartalsweise fakturiert.
3. Einführungsrabatt: Ein reduzierter Einführungs- oder Treuepreis gilt ausschliesslich für die im Angebot bezeichnete erste Vertragsperiode. Nach deren Ablauf gilt ohne weitere Mitteilung der reguläre Preis. Auf diesen Preiswechsel wird im Angebot und auf der Rechnung hingewiesen.
4. Preisanpassung: dartera kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Arbeiten ausserhalb des Leistungskatalogs (namentlich neue Bereiche, Funktionen oder Inhalte) gelten als zusätzliche Leistungen. Sie werden zum vereinbarten Stundensatz zuzüglich Mehrwertsteuer oder über gesondert zu vereinbarende Stundenpakete abgerechnet und vorgängig abgesprochen. Die Mindesteinheit beträgt 15 Minuten.
Die im Care Plan geschaffenen Entwicklungsergebnisse gehen mit der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Vergütung vollumfänglich und ausschliesslich auf den Kunden über. Ausgenommen bleiben das Code-Repository von dartera sowie Open-Source-Bestandteile. dartera darf die Entwicklungsergebnisse zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Weiterentwicklung ihrer Dienste, weiterverwenden.
1. Soweit dartera im Care Plan Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (namentlich durch Hosting, Backups, Monitoring, Kontaktformulare, E-Mail-Konfiguration und Web-Analyse), handelt dartera als Auftragsbearbeiterin und der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 9 DSG.
2. dartera bearbeitet diese Personendaten nur so, wie es der Kunde selbst tun dürfte, und nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. dartera stellt durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen die Datensicherheit sicher.
3. dartera zieht weitere Auftragsbearbeiter (z.B. Hostingdienstleister, Analyse-Anbieter) nur mit vorgängiger, auch genereller Genehmigung des Kunden bei und informiert über wesentliche Wechsel. dartera verpflichtet solche Dritten auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau.
4. dartera informiert den Kunden unverzüglich, wenn ihr eine Verletzung der Datensicherheit bekannt wird, welche die vom Kunden verantworteten Personendaten betrifft, und unterstützt den Kunden angemessen bei dessen Melde- und Informationspflichten.
5. dartera unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Auskunftsbegehren betroffener Personen.
6. Bearbeitet der Kunde über seine Website besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten einer Arztpraxis), trägt er die Verantwortung für die datenschutzkonforme Ausgestaltung seiner Website und Prozesse. Auf Wunsch des Kunden schliessen die Parteien einen gesonderten Auftragsbearbeitungsvertrag ab, der diesen AGB vorgeht.
Es gilt Art. 4. Die Haftung ist soweit gesetzlich zulässig wegbedungen und im Übrigen nach Art. 4 Abs. 2 beschränkt; die zwingenden Schranken von Art. 100 OR bleiben vorbehalten. dartera übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden aus Ausfällen, Sicherheitslücken oder Funktionen der Website, namentlich bei zu gering gewählter Rechenleistung. Der Inhalt der Website ist Sache des Kunden.
1. Der Care-Plan-Vertrag wird für eine feste Vertragsperiode von 12 Monaten geschlossen.
2. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
3. Im Voraus bezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet. Das zwingende Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie nach Art. 404 OR bleibt vorbehalten.
4. Offboarding: Nach dem Ende der Zusammenarbeit stellt dartera dem Kunden auf dessen Wunsch selbstverständlich einen vollständigen Export der Website (Dateien und Datenbank in einem gängigen Format) sowie die vom Kunden verantworteten Daten innert 14 Tagen zur Verfügung, sofern sämtliche Vergütungen beglichen sind. Ein über die reine Bereitstellung hinausgehender Migrationssupport wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
5. Backups: dartera bewahrt Backups der Website nach Beendigung während eines (1) Monats auf und löscht sie danach; ausgenommen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Der Kunde stellt vor Ablauf dieser Frist sicher, dass er über alle benötigten Daten verfügt.
6. Bei Zahlungsverzug gilt zusätzlich Art. 8 (Leistungssperre).
Mit Akquire unterstützt dartera den Kunden partnerschaftlich dabei, aktiv neue Geschäftskontakte und Gespräche zu gewinnen. dartera erbringt unter der Marke «Akquire» Dienstleistungen der aktiven Neukundengewinnung (Outbound Lead Generation), namentlich Aufbau und Betrieb von E-Mail- und weiteren Outbound-Kampagnen, Definition der Zielgruppe (ICP), Beschaffung und Anreicherung von Kontaktdaten, Texten und Optimieren von Nachrichten, Einrichtung von Versandinfrastruktur und Zustellbarkeit, Qualifizierung von Rückmeldungen sowie Reporting. Teil C gilt für alle Akquire-Verträge und geht bei Akquire-Leistungen den Bestimmungen von Teil A vor. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und dem zugehörigen Leistungskatalog.
Der Akquire-Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande; als Annahme gilt insbesondere die ausdrückliche Zustimmung (auch per E-Mail oder Klick) sowie die Bezahlung der ersten Rechnung, die auf diese AGB verweist (Art. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 1 und 6 OR). Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Vorbehalten bleibt eine unterzeichnete Einzelvereinbarung, die diesen AGB vorgeht.
1. dartera erbringt die im Angebot bzw. Leistungskatalog beschriebenen Leistungen und ist berechtigt, Dritte und Drittdienste (z.B. Datenanbieter, E-Mail- und Versandinfrastruktur) beizuziehen.
2. Der Kunde stellt dartera die erforderlichen Informationen zu seinem Angebot und seiner Zielgruppe innert fünf (5) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung, benennt eine Ansprechperson und gibt Texte (Copy) und Zielgruppen (Targeting) vor dem Versand frei. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ist dartera vorübergehend von ihrer Leistungspflicht entbunden.
1. Der Kunde ist allein verantwortlich für sein Angebot, seine Produkte und Dienstleistungen sowie für sämtliche Aussagen und Werbeversprechen in den Kampagnen. Er sichert zu, dass sein Angebot rechtmässig, nicht irreführend und frei von entgegenstehenden Rechten Dritter ist und dass er zu dessen Bewerbung berechtigt ist.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ansprache der von ihm freigegebenen Zielgruppe in den betreffenden Zielmärkten zulässig ist und den anwendbaren Vorschriften über Werbung und Datenschutz entspricht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG (Massenwerbung) sowie dem anwendbaren Datenschutz- und Marketingrecht der Zielmärkte (z.B. DSGVO, UK GDPR und PECR, CAN-SPAM). Er stellt sicher, dass für die Kontaktaufnahme eine zulässige Grundlage besteht.
3. Der Kunde gibt Texte und Zielgruppen vor dem Versand frei. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte und die Ansprache; die Kampagne wird im Interesse und auf Veranlassung des Kunden durchgeführt.
4. dartera ist nicht verantwortlich und haftet nicht, wenn der Kunde oder Dritte wegen des Angebots des Kunden, der Kampagneninhalte oder der Ansprache in Anspruch genommen, abgemahnt, verklagt oder behördlich belangt werden.
dartera führt die Kampagnen nach anerkannten Branchenstandards durch. Sie verzichtet auf unlautere Methoden (kein Black-Hat, kein rechtswidriges Scraping, keine irreführenden Absenderangaben), gibt den korrekten Absender an und stellt eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit (Opt-out) sicher. Diese Pflichten beziehen sich auf die von dartera gesteuerte Durchführung; die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für Angebot, Aussagen und Zielgruppe verbleibt beim Kunden (Art. 34).
1. dartera erbringt keine Rechts- oder Compliance-Beratung. Der Kunde holt bei Bedarf eigene rechtliche Abklärungen ein.
2. dartera schuldet ein sorgfältiges Bemühen, keinen bestimmten Erfolg. Es besteht keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl an Antworten, Terminen, qualifizierten Gesprächen, Leads oder Umsätzen; die Ergebnisse hängen wesentlich vom Angebot, vom Markt und von der Mitwirkung des Kunden ab. Im Angebot genannte Kennzahlen (z.B. Lead-Definitionen) verstehen sich als Zielwerte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Nutzung von Drittplattformen und -diensten (z.B. E-Mail- und Versandanbieter, LinkedIn, Datenanbieter) unterliegt deren Bedingungen. dartera haftet nicht für Sperrungen oder Einschränkungen solcher Dienste, für Schwankungen der Zustellbarkeit, für Blacklisting oder für Auswirkungen auf die Domain- oder Absenderreputation. Zur Schonung der Hauptdomain kann dartera separate Versanddomains einsetzen.
Soweit dartera für den Kunden Kontaktdaten von Ansprechpersonen beschafft und bearbeitet, handelt sie im Auftrag und nach Weisung des Kunden; Art. 28 gilt sinngemäss. Der Kunde ist als Verantwortlicher dafür zuständig, dass für die Beschaffung und die Kontaktaufnahme eine datenschutzrechtlich zulässige Grundlage besteht und dass betroffene Personen die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen können.
Der Kunde stellt dartera von sämtlichen Ansprüchen von Empfängern, angeschriebenen Personen, Behörden oder sonstigen Dritten sowie von Bussen, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) frei, die aus dem Angebot des Kunden, den freigegebenen Kampagneninhalten, der Ansprache der Zielgruppe oder den Weisungen des Kunden entstehen. dartera informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm nach Möglichkeit deren Abwehr.
1. Der Kunde schuldet das im Angebot ausgewiesene Retainer-Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer, zahlbar monatlich im Voraus. Es gilt Art. 8.
2. Dauer, Mindestlaufzeit und Verlängerung richten sich nach dem Angebot. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung nach Art. 404 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten; bei Kündigung zur Unzeit bleibt die Schadenersatzpflicht nach Art. 404 Abs. 2 OR vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen und die aufgebaute Infrastruktur bleiben geschuldet bzw. vergütet.
1. dartera kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Dauerverträge (Care Plan, Akquire) werden Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Hinweis auf der Rechnung mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist oder bezahlt er die nächste Rechnung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei Widerspruch kann jede Partei auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen.
2. Ergänzungen oder Abweichungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform (z.B. E-Mail).
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck aus wirtschaftlicher Sicht möglichst entsprechende Regelung. Dasselbe gilt für die Füllung von Vertragslücken.
Diese AGB oder einzelne daraus hervorgehende Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von dartera an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Diese AGB können in weiteren Sprachen bereitgestellt werden. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung massgebend.
Auf diese AGB und deren Bestandteile ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zug, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände.
Ausgabe 07.2026. Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden. Rechtliche Grundlagen: Art. 1, 6, 11, 100, 104, 377 und 404 OR, Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, Art. 9 DSG sowie die bundesgerichtliche Ungewöhnlichkeitsregel (BGE 135 III 1; BGE 148 III 57). Vor Inkraftsetzung durch eine Schweizer Anwältin oder einen Schweizer Anwalt prüfen zu lassen, insbesondere die Haftungsbeschränkung (Art. 4), die Freistellungen (Art. 9 und 39), die Compliance-Verteilung bei Akquire (Art. 34 bis 39), die Auftragsbearbeitung (Art. 28 und 38) und der Gerichtsstand. Bei Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten sind die Genehmigungsfiktionen und Ausschlüsse zusätzlich an Art. 8 UWG zu messen.